gute
stube

So veröffentlichst du sauber.

Virtuell eingerichtete Bilder verkaufen gut, solange niemand getäuscht wird. Fünf Regeln, dann passt das.

Die fünf Regeln

  1. Kennzeichne jedes eingerichtete Bild sichtbar am Bild und in der Objektbeschreibung.
  2. Zeige auf Anfrage das Original.
  3. Verschleiere nichts: keine Mängel, keine Größe, keine Bausubstanz.
  4. Halte dich an die Regeln des Portals, auf dem du inserierst.
  5. Prüfe jedes Bild, bevor du es veröffentlichst.

Das Label im Bild

Jedes Bild bekommt ein fest eingebranntes Label. Abschalten geht nicht. Du wählst Text, Ecke, Stil und Größe:

  • Virtuell eingerichtet (KI)
  • Digital möbliert (KI-Bild)
  • KI-Visualisierung, Möbel nicht im Lieferumfang

Dazu stehen maschinenlesbare Metadaten in der Datei (IPTC DigitalSourceType). Ob ein Bild von uns kommt, kann jeder unter Bild prüfen nachsehen.

Hinweistext fürs Inserat

Die Abbildungen zeigen eine KI-gestützte Einrichtungsvisualisierung. Die dargestellte Einrichtung und Dekoration sind nicht Bestandteil des Angebots. Die unbearbeiteten Originalfotos zeigen den tatsächlichen Zustand und liegen auf Anfrage vor.

Art. 50 KI-Verordnung, kurz

Die EU-KI-Verordnung will, dass niemand KI-Bilder für echte Fotos hält. Anbieter wie wir markieren die Bilder maschinenlesbar. Wer sie veröffentlicht, also du, sagt offen dazu, dass sie künstlich verändert sind. Mit Label und Hinweistext bist du dafür gut aufgestellt.

Portale

Viele Immobilienportale haben eigene Regeln für bearbeitete Bilder. Lies sie, bevor du hochlädst, und halte dich daran.

Häufige Fragen

Muss ich virtuell eingerichtete Bilder kennzeichnen?

Ja, das solltest du immer tun. Ohne Hinweis kann ein Inserat irreführend sein, und Art. 50 der KI-Verordnung verlangt Transparenz bei KI-erzeugten Bildern. Das ist keine Rechtsberatung.

Reicht das Label im Bild?

Schreib den Hinweis zusätzlich in die Objektbeschreibung. Den fertigen Text bekommst du in jedem Download.

Was sagt Art. 50 KI-Verordnung?

Wer KI-Inhalte erzeugt, muss sie maschinenlesbar als KI-Inhalt markieren, und wer täuschend echte Bilder veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert sind. Gute Stube übernimmt die Markierung, die Offenlegung im Inserat machst du. Das ist keine Rechtsberatung.

Das ist keine Rechtsberatung.