gute
stube

Kennzeichnung.

Auf einem virtuell eingerichteten Foto stehen Möbel, die es nicht gibt. Das ist in Ordnung, solange es jeder weiß. Also sag es. Am Bild und im Exposé.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln sind je nach Portal und Fall verschieden.

Warum kennzeichnen

  • Irreführung vermeiden. Wer ein eingerichtetes Wohnzimmer sieht und einen leeren Raum besichtigt, fühlt sich schnell getäuscht. Ein Label klärt das vorher.
  • Vertrauen. Ehrliche Bilder machen ehrliche Inserate. Interessenten kommen mit den richtigen Erwartungen, und die Besichtigung startet nicht mit langen Gesichtern.
  • Portale und Regeln. Viele Portale haben eigene Vorgaben für bearbeitete Bilder. Manche verlangen einen Hinweis, andere mehr. Check die Regeln da, wo du inserierst.
  • KI-Inhalte. Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte entwickeln sich gerade. Wer heute schon sauber kennzeichnet, muss morgen weniger nacharbeiten.

Was gute stube macht

  • Sichtbares Label. Jedes eingerichtete Bild trägt ein Label direkt im Bild. Kein Kleingedrucktes am Rand der Seite.
  • Nicht entfernbar. Das Label bleibt drauf. Abschalten geht nicht, durchsichtig machen auch nicht.
  • Stil anpassbar. Wie es aussieht, bestimmst du. Vier Ecken oder Balken unten, Chip dunkel, Chip hell oder Balken, Klein, Mittel oder Groß. Drei Texte zur Wahl: „Virtuell eingerichtet“, „Digital möbliert“, „Visualisierung: virtuell eingerichtet“. Lesbar bleibt es immer.
  • Prüfprotokoll mit Prüfsummen. Zu jedem Bild gibt es ein Protokoll mit den SHA-256-Prüfsummen von Original und Ergebnis, dazu Raumtyp, Stil und die gewählten Label-Einstellungen. So lässt sich später zeigen, welches Bild woher kommt.
  • Original bleibt dabei. Das unbearbeitete Foto liegt immer im Original-Paket. Wer vergleichen will, kann vergleichen.

Was wir noch nicht machen

Das Label ist sichtbar im Bild, aber noch nicht technisch in den Bilddaten hinterlegt. Herkunftsangaben direkt in der Datei, die Programme und Portale automatisch auslesen können, haben wir noch nicht. Das kommt später. Bis dahin sind sichtbares Label, Original und Protokoll dein Nachweis.

Heißt auch: Wer das Bild zuschneidet, bis das Label weg ist, oder es übermalt, umgeht die Kennzeichnung. Das wollen wir nicht, und deshalb steht es auch in unseren AGB. Das Label darf anders aussehen, aber es muss lesbar im Bild bleiben.

Was du selbst tun solltest

  • Schreib auch im Exposé dazu, welche Bilder virtuell eingerichtet sind.
  • Zeig das Original, wenn es passt, zum Beispiel direkt daneben.
  • Vergleich Original und Ergebnis, bevor du veröffentlichst. Das Modell kann sich mal vergreifen.
  • Check die Regeln des Portals, auf dem du inserierst.

Mehr dazu, was Virtual Staging kann und wo Schluss ist, steht unter Virtual Staging.

Keine Rechtsberatung.

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